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FAQs

Wir beantworten Ihre Fragen

Auf der folgenden Seite haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen unserer Kunden und die dazugehörigen Antworten hinterlegt. Haben Sie weitere Fragen zu Themen wie Vermietung, Kauf oder Transport unserer Container, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen weiter.

1. Fragen zu Transport und Aufstellung unserer Container


  • Wie wird der Container angeliefert?

    Die Container werden mit eigenen Kran-LKWs von OTTL-Containertransporte angeliefert. Wichtig dabei ist die freie Zufahrt zum Stellplatz, an dem der Container abgesetzt werden soll. Des Weiteren sollten Sie sicherstellen, dass die Fläche, auf welcher der Container platziert werden soll, geeignet für die Befahrung mit einem LKW ist, sodass unser Fahrer den von Ihnen gemieteten Container dort ab- und aufladen kann. Soll der Container auf öffentlichem Grund abgestellt werden, empfehlen wir Ihnen, vorab eine Aufstellgenehmigung dafür zu beantragen.

  • Welche Maße hat ein Kran-LKW von OTTL-Containertransporte?

    Unsere Kran-LKWs haben ein Leergewicht von 20 to. Die LKWs haben eine Länge von 10 m und eine Breite von 2,60 m. Es wird eine Durchfahrtshöhe von 4 m benötigt. Der Kran befindet sich hinter dem Führerhaus.

  • Muss ich bei der Aufstellung dabei sein?

    Der Mieter/Empfänger bzw. ein Bevollmächtigter muss bei der Anlieferung und Aufstellung anwesend sein. Dies ist nötig, um den Container richtig platzieren bzw. aufstellen zu können. 

  • Welche Voraussetzungen müssen für die Anlieferung der Container geschaffen werden

    Der Mieter hat sämtliche Versorgungsleitungen (Stromkabel CEE 400V/32 A, zusätzlich bei Sanitärcontainern Zuwasserleitung ¾ Zoll und Abwasserleitung DM 100 mm) zu den Containern zum Nachweis der Funktionsfähigkeit bereit zu halten. Ferner muss durch den Mieter bei Anlieferung geeignetes Unterlegmaterial an dem vorgesehenen Standort der Mietgegenstände verlegt sein. Sofern der Mietgegenstand eine Containeranlage ist, welche sich aus zwei oder mehreren zusammengeschraubten Bürocontainern zusammensetzt, verpflichtet sich der Mieter, vor der Anlieferung ein geeignetes Betonfundament (Maßtoleranzen entsprechend DIN 18202, max. Höhendifferenz +/-5 mm) an dem vorgesehenen Standort anzulegen und dies der Vermieterin vorab nachzuweisen. Andernfalls kann seitens der Vermieterin keine Gewährleistung für die Dichtigkeit der vermieteten Containeranlage übernommen werden.

2. Fragen zum Mietvertrag


  • Gibt es eine Mindestberechnung der Miete?

    Die Mindestberechnung bei Anmietung eines Containers beträgt einen Monat. Eine pauschale Einschränkung der Mietdauer gibt es nicht.

  • Kann der von mir angemietete Container vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben werden?

    Ja, der Container kann jederzeit zurückgegeben werden. Zu beachten ist jedoch, dass alle im Mietvertrag vereinbarten Kosten und Monatsmieten trotzdem anfallen. 

  • Welche Nebenkosten fallen bei der Miete eines Containers an?

    Berechnet werden der An- und Abtransport durch unsere eigenen Kran-LKWs. Weiterhin werden die Funktionsprüfung sowie die Endreinigung in Rechnung gestellt. Bei Containeranlagen wird zusätzlich die Montage und Demontage berechnet.

  • Welche Sonderausstattungen werden angeboten?

    Für besondere Ausstattung eines Containers kontaktieren Sie bitte unser Team zu den allgemeinen Geschäftszeiten.

3. Fragen zu unseren Kühlcontainer und Tiefkühlcontainer-Produkten


  • Muss ich bei der Platzierung der Kühl- oder TK-Container etwas beachten?

    Zur Aufstellung wird ein befestigter und gerader Untergrund benötigt. Das hierfür eventuell benötigte Unterlegmaterial ist von Ihnen bereitzustellen. Das Kühl- oder TK-Aggregat befindet sich normalerweise stirnseitig. Um ausreichend Luftzufuhr zu gewährleisten, muss ein Mindestabstand vom Aggregat zu einer festen Wand von 2 m eingehalten werden.

  • Kann ich auch Zubehör für den Kühl- oder TK-Container bei OTTL-CONTAINER anmieten?

    Als Zubehör können wir Ihnen Auffahrrampen, Datenlogger sowie Unterstellböcke gerne anbieten.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem T-Boden und einem glatten Boden?

    Bei einem T-Boden handelt es sich um ein Aluminium-T-Profil (Längsrillen mit ca. 3 cm Abstand). Dieser Bodentyp kommt in unseren Standard Kühl- und TK-Containern vor. Kühl- und TK-Container nach HACCP verfügen über einen Boden aus beschichten Platten oder Aluminium-Riffelblech.

  • Ist mein gemieteter Kühl- oder TK-Container versichert?

    Der Mieter trägt die Gefahr für die Mietgegenstände während des gesamten Zeitraumes von der Übergabe bis zur Rückgabe. Es wird angeraten, die Mietgegenstände zu versichern. Im Mietvertrag erhalten Sie hierzu von uns den entsprechenden Versicherungswert, welchen Sie dann bei Ihrer Versicherung angeben können. Vom Mieter in den Kühl- oder TK-Container eingelagerte Ware ist ebenfalls durch den Mieter zu versichern.

  • Warum sollte ich meinen Kühl- oder TK-Container bei OTTL-CONTAINER mieten oder kaufen?

    Das Team von OTTL-CONTAINER ist seit 30 Jahren ein kompetenter und erfolgreicher Ansprechpartner für Kühlcontainer und Tiefkühlcontainer im Raum München, Augsburg, Nürnberg und Umgebung. 


    Unsere Container zeichnen sich besonders durch ihre energieeffizienten und geräuscharmen Aggregate aus, was sie zu einer erstklassigen Wahl für Ihre Kühl- und Tiefkühlcontainer-Anforderungen macht.


    Gerne beraten wir Sie telefonisch oder auch bei einem persönlichem Vorortgespräch und erstellen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen uns zu unseren Geschäftszeiten an. 

Haben wir Sie neugierig gemacht?
Wir beraten Sie gerne und beantworten Ihre Fragen.

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